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1 Comment

  1. Faridi, Fatemeh
    30. Juni 2026 @ 22:29

    Ein sehr wichtiger Beitrag. In einer Demokratie gehören die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu den grundlegenden Freiheitsrechten, die uneingeschränkt zu achten sind. Einschränkungen dieser Rechte dürfen nur unter außergewöhnlichen und nachvollziehbar begründeten Umständen erfolgen.
    Wir sind der Auffassung, dass die seit Jahrzehnten verfolgte Politik der Annäherung und Beschwichtigung gegenüber dem iranischen Regime weder zu mehr Freiheit noch zu mehr Sicherheit geführt hat. Vielmehr hat sie die fortgesetzten Verletzungen der Grund- und Menschenrechte des iranischen Volkes begünstigt.

    Wir hoffen, dass die zuständigen Behörden künftig der Verteidigung demokratischer Werte sowie der Unterstützung jener Bürgerinnen und Bürger, die sich friedlich für Freiheit und Menschenrechte einsetzen, größere Priorität einräumen werden.
    Wenn eine angemeldete und friedliche Demonstration unter dem Motto „Nein zu Hinrichtungen“ kurzfristig verboten wird, während die Drohungen im Vorfeld nicht ebenso sichtbar adressiert werden, entsteht ein gefährliches Signal. Gerade in einer Demokratie dürfen Sicherheitsrisiken nicht dazu führen, dass Drohungen faktisch über die Ausübung von Grundrechten entscheiden. Versammlungsfreiheit muss besonders dann geschützt werden, wenn sie unter Druck gerät

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