Tod dem Gegner! Warum monarchistische Parolen keine politische Kritik, sondern Ideologie sind?
Seit Jahren ist in Europa, auch auf öffentlichen Versammlungen in Deutschland, zu beobachten, dass Anhänger monarchistischer Strömungen systematisch die Parole „Tod drei Verdorbenen: Mullah, Linke, Mujahed“ skandieren. Diese Parole ist kein sprachlicher Exzess, kein affektiver Ausbruch und kein Randphänomen politischer Emotionalität, sondern Ausdruck einer politischen Denkform, in der Gewalt nicht als äußerstes Scheitern von Politik, sondern als legitimes Mittel ihrer Durchsetzung begriffen wird. Damit steht sie nicht nur außerhalb des Schutzbereichs der Meinungsfreiheit, sondern im offenen Widerspruch zu den normativen Grundlagen des demokratischen Verfassungsstaats.
Rechtlich ist diese Parole eindeutig zu qualifizieren.
Der Ausruf „Tod …“ stellt eine öffentliche Aufforderung zu Tötungsdelikten im Sinne des § 111 StGB dar, er erfüllt zugleich den Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB, da zur Gewalt gegen klar identifizierbare politische und weltanschauliche Gruppen aufgerufen wird. In öffentlichen Kontexten ist diese Sprache zudem geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören (§ 126 StGB), da sie Angst erzeugt, Enthemmung bewirkt und politische Gewalt normalisiert.
Entscheidend ist dabei nicht allein der Wortlaut, sondern die wiederholte, ritualisierte und organisierte Verwendung. Wiederholung begründet Vorsatz, Systematik begründet Ideologie. Damit ist jede Berufung auf Art. 5 GG ausgeschlossen. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eindeutig: Meinungsfreiheit endet dort, wo Gewalt legitimiert, und der politische Gegner entmenschlicht wird.
Doch die Tragweite dieser Parolen erschöpft sich nicht im Strafrecht. Philosophisch und verfassungstheoretisch markieren sie einen fundamentalen Bruch mit dem Prinzip der Volkssouveränität. Demokratie beruht nicht lediglich auf Wahlen oder institutionellen Verfahren, sondern auf der normativen Anerkennung politischer Gleichheit. Der politische Gegner ist Träger gleicher Rechte, nicht feind ohne Existenzrecht. Wer den Tod politischer Gegner fordert, negiert diesen Grundsatz und ersetzt ihn durch ein Freund-Feind-Denken, das klassisch autoritären und vormodernen Herrschaftsmodellen entspricht. In diesem Denken wird Macht nicht vom Volk abgeleitet, sondern als vorgängig, personalisiert und exklusiv verstanden.
Genau hier liegt der ideologische Kern monarchistischer Führungsansprüche, wie sie im Umfeld Reza Pahlavis artikuliert und reproduziert werden.
Das zentrale Narrativ lautet nicht Volkssouveränität, sondern Führungsanspruch: die Vorstellung, Legitimität ergebe sich aus Namen, Herkunft, Kontinuität oder vermeintlicher historischer Berufung. Demokratie erscheint in diesem Narrativ nicht als Quelle der Macht, sondern als nachgeordnetes Instrument zur Bestätigung einer bereits beanspruchten Führungsrolle. Die systematische Duldung oder Relativierung von Mordparolen gegen politische Gegner ist kein Zufall, sondern logische Konsequenz dieses Denkens. Wer sich als natürliche Führung versteht, empfindet Opposition nicht als legitimen Teil politischer Pluralität, sondern als Störung, Bedrohung oder Verderbnis.
Besonders deutlich wird diese autoritäre Logik in der Instrumentalisierung des Exils.
Das Exil, historisch ein Raum des Schutzes, der rechtlichen Argumentation und der internationalen Solidarität, wird hier zur Bühne symbolischer Gewalt. Unter dem Schutz westlicher Rechtsordnungen werden Parolen verbreitet, die genau jene rechtsstaatlichen Grundlagen negieren, auf denen dieser Schutz beruht. Der Exilstatus dient dabei als moralische Ressource, während zugleich eine politische Kultur reproduziert wird, die mit Demokratie unvereinbar ist. Wer im Exil den Tod politischer Gegner propagiert, dokumentiert nicht Befreiungswillen, sondern Machtanspruch ohne Rechtsbindung.
Die Reza-Pahlavi-Narrative verstärken diese Problematik, indem sie Verantwortung systematisch externalisieren. Gewalt, Radikalisierung und Hass erscheinen stets als Handlungen „unkontrollierter Anhänger“, während der Führungsanspruch unangetastet bleibt. Diese Trennung von Anspruch und Verantwortung ist jedoch demokratietheoretisch unhaltbar. In der politischen Theorie wie im Verfassungsrecht gilt: Wer Führung beansprucht, trägt Verantwortung für die politische Kultur, die er ermöglicht, duldet oder legitimiert. Führungsanspruch ohne Verantwortung ist kein demokratisches Konzept, sondern ein autoritäres.
Davon klar zu unterscheiden sind radikale, auch kompromisslose Forderungen, die im Rahmen der Volkssouveränität legitim sind: die Forderung nach strafrechtlicher Verfolgung von Verantwortlichen, nach internationaler Gerichtsbarkeit, nach Entmachtung eines Regimes oder nach einem Systemwechsel durch das souveräne Handeln des Volkes.
Diese Formen politischer Radikalität setzen auf Recht, nicht auf Vernichtung, auf Verantwortung, nicht auf Eliminierung. Der qualitative Bruch liegt dort, wo politische Auseinandersetzung in Tötungsfantasie umschlägt.
Im deutschen Rechtsstaat bleiben solche Parolen nicht folgenlos. Sie können zur Auflösung von Versammlungen, zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen Rufer und Veranstalter sowie zu sicherheitsbehördlicher Beobachtung führen.
Vor allem aber führen sie zu politischer Selbstdelegitimierung. Wer den Tod des politischen Gegners propagiert, kann keine demokratische Alternative zu einer Diktatur sein. Er reproduziert deren Logik – lediglich mit anderem Symbolinventar.
Volkssouveränität beginnt dort, wo niemand über Leben und Existenz des anderen verfügt. Wer diese Grenze überschreitet, steht nicht auf der Seite der Freiheit, sondern jenseits des demokratischen verfassungsdenkenkens.
Reza M. Rouchi
Gesellschaft von Deutsch-iranern (GDI)
