Systematische Zerstörung von Gräbern in Iran – Verbrechen gegen die Menschlichkeit!
von: Reza Rouchi, Gesellschaft von Deutsch-Iranern (GDI)
Die jüngsten Berichte über die systematische Zerstörung von etwa 9.500 Gräbern im Abschnitt 41 des Friedhofs Behescht-e Zahra in Teheran, darunter die namenlosen Gräber der Märtyrer der Volksmojaheddin (MEK) nach den Massenexekutionen im Sommer 1988, stellen einen eklatanten Verstoß gegen internationales Recht dar.
Dieses Vorgehen erfüllt mehrere Kriterien von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie sie im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (Artikel 7, Absatz 1, Buchstaben a, k) definiert sind, insbesondere in Bezug auf systematische Tötungen, gewaltsames Verschwindenlassen und die Vernichtung von Beweisen für internationale Verbrechen.

Das absichtliche Zerstören von Gräbern, in denen die Überreste von Opfern solcher Verbrechen ruhen, kann, als fortgesetztes Verbrechen interpretiert werden, da es nicht nur die Würde der Opfer verletzt, sondern auch die Möglichkeit wissenschaftlicher und juristischer Aufarbeitung behindert.
Nach der UN-Konvention gegen das gewaltsame Verschwindenlassen (1985, Artikel 2-5) haben Staaten die Pflicht, Verschwindenlassen zu untersuchen, die Opfer zu identifizieren und die historischen Spuren zu bewahren.
Darüber hinaus verletzt die Zerstörung die grundlegenden Prinzipien des Völkerrechts und der Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Erinnerung, das Recht auf Würde der Verstorbenen sowie die Verpflichtung der Staaten, Taten gegen die Menschlichkeit nicht zu vertuschen (vgl. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 3, 5 und 8; internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Artikel 6-7).
Ähnliche Vorfälle wurden in anderen Städten Irans dokumentiert. So berichteten Menschenrechtsorganisationen von der Zerstörung oder Verfälschung von Gräbern in Isfahan, Mashhad und Karaj, wo Opfer politischer Verfolgung oder Massenexekutionen ebenfalls nicht namentlich gekennzeichnet wurden.
Diese wiederholten Zerstörungen zeigen ein systematisches Muster staatlicher Bemühungen, Spuren von Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verwischen und die Identität der Opfer zu verschleiern.
Internationale Menschenrechtsorgane haben wiederholt betont, dass solche Maßnahmen den Verpflichtungen des Völkerrechts widersprechen, insbesondere den Bestimmungen der UN-Konvention gegen das gewaltsame Verschwindenlassen und der Grundprinzipien des humanitären Völkerrechts.
Politisch signalisiert dieses Vorgehen die fortdauernde Strategie des iranischen Regimes, historische Massenverbrechen zu verschleiern und die Verantwortung der Täter zu umgehen. Es ist ein Versuch, die kollektive Erinnerung der Gesellschaft zu unterdrücken und die systematische Verfolgung von Oppositionellen zu legitimieren.
Die internationale Gemeinschaft ist daher dringend aufgerufen, unabhängige Untersuchungen einzuleiten, die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen und die verbleibenden Spuren dieser Verbrechen zu schützen. Nur durch konsequentes juristisches Handeln und politischen Druck kann das historische Gedächtnis der Opfer bewahrt und die Straflosigkeit der Täter beendet werden.