Iranische Behörden isolieren politische Gefangene im Evin-Gefängnis!
Aktuelle Berichte aus dem Evin-Gefängnis in Teheran deuten darauf hin, dass unter den Bedingungen des Krieges und der Gefahr unvorhergesehener Zwischenfälle das Leben der Gefangenen, insbesondere von politischen Gefangenen und etwa 200 inhaftierten Frauen, in ernster Gefahr ist.
Das Fehlen offizieller Verantwortlichkeit, die Verschlechterung grundlegender Dienstleistungen und das Versäumnis, die Freilassung oder Verlegung von Gefangenen in Erwägung zu ziehen, haben die Besorgnis über das Entstehen einer humanitären Krise innerhalb der Einrichtung erheblich verstärkt.
Die fortgesetzte Inhaftierung unter solch instabilen Bedingungen hat die Besorgnis um die Sicherheit und das Wohlergehen der Inhaftierten, insbesondere der weiblichen politischen Gefangenen , verstärkt .
Erhöhte Sicherheitsmaßnahmen und Sicherheitsbedenken
Berichten zufolge wurden bestimmte Gefängnistüren verschweißt, um im Notfall mögliche Ausbrüche zu verhindern. Diese Maßnahme hat erhebliche Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Gefangenen im Falle eines Angriffs oder eines anderen kritischen Ereignisses hervorgerufen, da sie die Möglichkeit einer schnellen Evakuierung oder Verlegung in sichere Bereiche stark einschränken würde.
Verschlechterung der Dienstleistungen und Personalabwesenheit
In den letzten Tagen hat der weitverbreitete Personalmangel zu einer deutlichen Einschränkung der Gefängnisversorgung geführt. Berichten zufolge haben die Inhaftierten keinen Zugang zu zahlreichen lebensnotwendigen Gütern und stehen vor erheblichen Schwierigkeiten, ihre grundlegendsten Bedürfnisse zu befriedigen. Diese Umstände verschärfen die ohnehin schon prekäre Lage der Gefangenen zusätzlich.
Zunehmende Krise im Bereich Wohnen und Gesundheit
Eines der drängendsten Probleme im Gefängnis ist, wie bereits dokumentiert, die Unterbrechung der Warmwasserversorgung und die drastische Verschlechterung der sanitären , medizinischen und pharmazeutischen Versorgung. Dies geschieht trotz der Überbelegung und der Tatsache, dass viele Häftlinge bereits an gesundheitlichen Problemen leiden, die dringend medizinische Hilfe erfordern.
In einem kürzlich geführten Telefongespräch mit Familienmitgliedern soll ein Gefangener gesagt haben: „Unter diesen kriegsähnlichen Bedingungen wollen wir hinter diesen Türen und Mauern heraus“, eine Bemerkung, die die tiefe Besorgnis der Gefangenen über ihre gegenwärtigen Umstände widerspiegelt.
Begrenzte Freigaben und Nichtumsetzung der Richtlinie 211
Den vorliegenden Informationen zufolge wurden nur wenige Gefangene aus dem Evin-Gefängnis entlassen, darunter einige politische Gefangene, deren Haftstrafe weniger als vier Monate beträgt, sowie mehrere Personen, die wegen Schulden unter 750 Millionen Toman inhaftiert waren. Berichten zufolge wurden weniger als 20 Personen freigelassen – eine angesichts der aktuellen Krise äußerst geringe Zahl.
Unter diesen Umständen werden die Rufe nach der vollständigen Umsetzung der Richtlinie 211 für alle Gefangenen lauter. Solche Maßnahmen könnten entscheidend dazu beitragen, lebensbedrohliche Risiken zu mindern und die Eskalation einer humanitären Notlage im Evin-Gefängnis zu verhindern.
Resolution Nr. 211 und die rechtlichen Verpflichtungen der Justiz
Gemäß Beschluss Nr. 211 des Obersten Justizrates vom 12. Januar 1987 ist die Justiz in Kriegszeiten rechtlich verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen zum Schutz des Lebens von Gefangenen zu ergreifen. Zu diesen Maßnahmen gehören die Umwandlung von Haftbefehlen, die Gewährung bedingter Freilassung, die Annahme von Kaution oder Bürgschaft sowie die Verlegung von Gefangenen in sichere Einrichtungen.
Die Entschließung ermächtigt die Staatsanwaltschaft ferner, Gefangene, von denen keine Sicherheitsgefahr ausgeht, für die Dauer des Ausnahmezustands freizulassen, sofern die üblichen Schutzmaßnahmen nicht ausreichen. Politische und Gewissensgefangene, Personen, die wegen fahrlässiger oder finanzieller Straftaten verurteilt wurden, sowie Personen, die wegen geringfügiger Delikte inhaftiert sind, fallen unter diese Gruppe. Auch die Verlegung von Personen, die wegen Gewalttaten verurteilt wurden, in gesicherte Einrichtungen ist vorgesehen.
Rechtsexperten betonen, dass die Umsetzung dieser Resolution unter den gegebenen Umständen eine dringende rechtliche Verpflichtung darstellt und nicht aufgeschoben werden kann.
Angesichts der anhaltenden militärischen Bedrohungen könnte jede Verzögerung bei der Entscheidungsfindung irreversible Folgen für die Betroffenen haben. Gefangene sind nicht in der Lage, sich gegen Luft- oder Raketenangriffe zu verteidigen. Die Verantwortung für ihren Schutz liegt unmittelbar bei der Justiz und der Gefängnisbehörde.
