Der Zehn-Punkte-Plan von Maryam Rajavi: Rechtsstaatliche Grundlage für einen demokratischen Iran und Garant europäischer Sicherheit!
von Reza Rouchi
Am 5. November fand in Berlin die Konferenz ‚Hinrichtungswelle und Geheimdienstdruck im Fokus‘ statt, ausgerichtet vom Deutschen Solidaritätskomitee für einen freien Iran (DSFI) und der Gesellschaft von Deutsch-Iranern (GDI). Gestützt auf erschütternde Zahlen zu den jüngsten Hinrichtungen und eindrückliche Berichte der vom Geheimdienstdruck Betroffenen, lieferte die Veranstaltung eine fundierte Analyse und markierte einen bedeutsamen Moment politischer und rechtsstaatlicher Selbstvergewisserung mit unmittelbarer Relevanz für die europäische Sicherheitspolitik.
In einer Phase globaler Unsicherheiten, wachsender geopolitischer Spannungen und der fortschreitenden Erosion internationaler Normen war es gerade diese Veranstaltung, die eine selten gewordene Klarheit über die Zusammenhänge zwischen demokratischer Transformation, regionaler Stabilität und europäischer Sicherheit herstellte.
Die Worte des Bundesministers a.D. Peter Altmaier verliehen dieser Klärung eine zusätzliche politische und juristische Schärfe, indem er betonte, der gegenwärtige Augenblick sei entscheidend für die internationale Gemeinschaft, um sich sichtbar und wirksam an die Seite des iranischen Volkes und seines organisierten Widerstands zu stellen.
Der von Maryam Rajavi präsentierte Zehn-Punkte-Plan biete – so Altmaier- die glaubwürdigste und zugleich demokratisch kohärenteste Alternative zur bestehenden Diktatur: die Vision einer säkularen Republik, beruhend auf Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Gleichheit, Gerechtigkeit und friedlicher Kooperation. Damit verknüpfte er die Feststellung, dass der Weg zu Stabilität im Nahen Osten und zu gesicherter europäischer Friedensordnung unweigerlich über die Herausbildung eines freien Iran führt.
Diese Aussage gewinnt ihr volles Gewicht erst im juristischen Kontext. Der Zehn-Punkte-Plan erfüllt in seinem Aufbau und seinen normativen Grundannahmen zentrale Anforderungen, die das internationale Recht an eine legitime politische Neuordnung stellt.
Er ist nicht lediglich ein politischer Programmentwurf, sondern erfüllt die Mindestanforderungen eines strukturierten Transformationsmodells im Sinne jener postautoritären Übergangsprozesse, wie sie in der internationalen Rechtswissenschaft – insbesondere im Kontext von Vergangenheitsaufarbeitung und Versöhnung (Transitional-Justice-Forschung) – untersucht werden.
Die Betonung rechtsstaatlicher Funktionsprinzipien, der Verfassungsgerichtsbarkeit, der Unabhängigkeit der Justiz, der Gleichstellung der Geschlechter, des Minderheitenschutzes, der freien Wahlen und der vollständigen Trennung von Religion und Staat reflektiert die Kernnormen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie der Kopenhagener Dokumente der OSZE. Diese Deckungsgleichheit ist insofern bedeutsam, als sie einem zukünftigen Iran jene normative Anschlussfähigkeit an die internationale Gemeinschaft verleiht, die für Stabilität, Anerkennung und internationale Kooperation unerlässlich ist.
Im Gegensatz hierzu dokumentieren europäische Sicherheitsbehörden seit mehr als zwei Jahrzehnten die systematische Missachtung dieser Normen durch die gegenwärtige iranische Staatsführung.
Die jährlichen Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder weisen wiederholt darauf hin, dass der iranische Geheimdienst MOIS sowie die Revolutionsgarde (IRGC) staatlich gelenkte Spionageoperationen, Einschüchterungskampagnen und terroristische Aktivitäten auf europäischem Boden durchführen oder unterstützen. Das strafrechtlich belegte Attentatsvorhaben gegen die Versammlung des iranischen Widerstands im Jahr 2018 stellt einen Höhepunkt dieser extraterritorialen Gewaltanwendung dar und hat zu klaren Feststellungen europäischer Gerichte betreffend die terroristische Verantwortlichkeit iranischer Staatsorgane geführt. Diese Tatsachen begründen eine völkerrechtlich relevante Gefährdungslage, die über klassische diplomatische Auseinandersetzungen hinausgeht und den Kernbereich deutscher wie europäischer innerer Sicherheit berührt.
Aus dieser Perspektive wird ersichtlich, dass Altmaiers Aussage keineswegs als ein rein politischer Appell, sondern vielmehr als eine sicherheitspolitisch und juristisch fundierte Diagnose zu verstehen ist. Die Stabilisierungsfunktion eines demokratisch verfassten Iran ergibt sich nicht allein aus moralischen Erwägungen, sondern aus der empirischen Einsicht, dass die gegenwärtige Führung des Landes regionale Konflikte instrumentalisiert, Stellvertreterorganisationen aufrüstet und damit Konfliktlinien erzeugt, die Europa in Form von Energieunsicherheiten, sicherheitspolitischen Verwerfungen und migrationsbedingten Folgekrisen unmittelbar betreffen.
Ein demokratischer Iran hingegen würde, gestützt auf einen rechtsstaatlichen Ordnungsrahmen, jene Mechanismen autoritärer Expansion neutralisieren, die heute wesentliche Instabilitätsfaktoren im Mittleren Osten bilden.
Die Frage der politischen Alternative spielt hierbei eine herausragende Rolle. Der Nationale Widerstandsrat Iran (NWRI), unter dem Vorsitz von Maryam Rajavi, verfügt im Unterschied zu vielen anderen oppositionellen Gruppierungen in autoritären Kontexten über eine institutionell gewachsene Struktur, eine klar formulierte Programmatik und ein politisch verantwortungsfähiges Führungsmodell.
Aus völkerrechtlich-analytischer Sicht ist gerade diese Kombination entscheidend für die Einschätzung der internationalen Gemeinschaft, ob eine oppositionelle Kraft als tragfähige Alternative zu einem bestehenden Regime fungieren kann. Ein Transformationsprozess ohne klaren institutionellen Rahmen produziert regelmäßig Machtvakuumsituationen, Fragmentierung und Konflikte, wie zahlreiche Beispiele des 21. Jahrhunderts zeigen. Der Zehn-Punkte-Plan verhindert genau diese strukturellen Risiken, indem er einen klar definierten Übergangsprozess, eingebettet in überprüfbare rechtsstaatliche Leitplanken, vorsieht.
Die politische und juristische Bedeutung der Berliner Konferenz liegt somit nicht allein in der Artikulation moralischer Unterstützung, sondern in der Feststellung eines Paradigmenwechsels: Deutschland und Europa beginnen zunehmend zu erkennen, dass eine wertebasierte Außenpolitik, die auf Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und langfristiger Sicherheit beruht, unvereinbar ist mit einer fortgesetzten Appeasement-Haltung gegenüber einem Regime, das eben jene Werte systematisch verletzt.
Die Unterstützung für Rajavis Plan stellt daher nicht eine Einmischung in innere Angelegenheiten des Iran dar, sondern eine völkerrechtskonforme und sicherheitspolitisch gebotene Positionierung im Sinne der internationalen Schutzverantwortung und der Prävention massiver Rechtsverletzungen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Berliner Konferenz den normativen, politischen und sicherheitspolitischen Bezugsrahmen für eine kohärente europäische Iran-Strategie neu bestimmt hat. Der Zehn-Punkte-Plan von Maryam Rajavi bietet einen rechtlich belastbaren, politisch verantwortbaren und historisch fundierten Entwurf für einen zukünftigen Iran, dessen demokratische Transformation nicht nur dem iranischen Volk dient, sondern zugleich einen zentralen Beitrag zur regionalen Stabilität und zur Sicherheit Europas leistet.
Die Worte Peter Altmaiers bringen diese Erkenntnis in eine bemerkenswerte Präzision: Der Weg zu einer friedlicheren Region und einem sichereren Europa führt unweigerlich über die Verwirklichung eines freien, pluralistischen und rechtsstaatlichen Iran. Die internationale Gemeinschaft befindet sich an einem historischen Wendepunkt, an dem die Entscheidung für oder gegen diese Perspektive auch eine Entscheidung über die eigene sicherheitspolitische Zukunft darstellt.
Vor diesem Hintergrund ist die Anerkennung des legitimen Widerstands und die Unterstützung des Zehn-Punkte-Plans von Maryam Rajavi keine Frage der grundsätzlichen Möglichkeit, sondern der praktischen Umsetzung.
Nun liegt es an der europäischen Politik – und insbesondere an den außenpolitisch verantwortlichen Entscheidungsträgern in Deutschland – die erforderlichen Schritte mit der gebotenen Entschlossenheit einzuleiten.
